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Zukunft: Drohneneinsatz gegen Unkraut?

Dänische Forschende möchten künftig Drohnen einsetzen, um Unkraut auf landwirtschaftlich genutzten Böden zu erkennen. Damit soll die Menge an Herbiziden in der Landwirtschaft massiv reduziert werden. Erste praktische Versuche wurden damit bereits unternommen. Bild: Unkraut-Drohne bei Testflug /Aseta DK

Die Idee scheint gut: In der Landwirtschaft sollen weniger Herbizide eingesetzt werden; künftig nur noch dort, wo das Unkraut wächst. Wie aber sollen diese Unkrautherde in einem Feld erkannt werden? Flugdrohnen sollen es richten, die mit einer Kamera versehen sind.

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Neuer Schmetterling im Wallis entdeckt

Anfang Juli 2013 beschrieb der Biologe Peter Sonderegger eine neue Falterart namens Agonopterix flurii. Es handelt sich dabei um eine neu entdeckte Art, die er im Wallis gefunden hat. Bild: Agonopterix flurii / Peter Sonderegger

Wer denkt, dass schon alle Tier- und Pflanzenarten beschrieben seien, entdeckt immer wieder mit Freude, dass dem nicht so ist. Besonders die artenreichen Insekten bieten Forschenden ein grosses Feld für Neuentdeckungen - und dies nicht nur in Regenwäldern sondern auch z. B. in der Schweiz.

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EU verbietet weitere bienengefährliche Insektizide

Ein weiterer, für Bienen gefährlicher Wirkstoff in Insektiziden wird in der EU auf die Verbotsliste gesetzt: Fipronil ist in Saatbeizmitteln und Insektiziden enthalten. In der Schweiz ist ein gleichnamiges Mittel mit diesem Wirkstoff zugelassen. Bis jetzt gibt es keine Anzeichen, den Wirkstoff hierzulande auch zu verbieten. (Bild: Muhammad Mahdi Karim)

In der Schweiz bestehen keine Anzeichen, weitere Insektizide, die für Bienen gefährlich sind, zu verbieten. Nachdem das Parlament zwar Massnahmen beschlossen hat, um den Pestzid-Einsatz zu reduzieren und einige gefährliche Wirkstoffe der Gruppe der Neonicotinoide verboten hat, sind weitere wirkungsvolle Massnahmen nicht vorgesehen.

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Buchsbaumzünsler-Raupen werden Vogelfutter - endlich!

Von wissenschaftlicher Seite wurde beobachtet, dass Vögel die Raupen des Buchsbaumzünslers nicht fressen. Inzwischen lassen gegenteilige Beobachtungen hoffen: Kohlmeisen füttern ihre Jungen mit den Raupen des Buchsbaumzünslers. (Bild: AtelierMonpli)

Gute Nachrichten für die natürliche Regulierung der Raupen des Buchsbaumzünslers: Kohlmeisen haben die Raupen als Futter akzteptiert. Von einem Gärtner wurde beobachtet, dass Altvögel ihre Jungen mit den Raupen füttern. Es ist zu hoffen, dass sich die ergiebige Futterquelle in der Vogelwelt schnell herumspricht...

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Neue, praktische Wanderkarten

Zum 175-Jahr-Jubiläum hat swisstopo neue Wanderkarten herausgegeben, die den Wünschen der Wanderer weitgehend entgegenkommen: robuste, wasserfeste Karten im Massstab 1:33'333, zweiseitig bedruckt und preisgünstig. In erster Auflage sind Karten von 10 Wanderregionen erhältlich.

Karten mit Rissen oder aufgeweicht vom Regen – wer soll sich da im Gelände noch zurechtfinden? Swisstopo hat das Problem erkannt und wasser- und reissfeste Karten produziert, die eine lange Lebensdauer versprechen. Beim synthetischen Papier handelt es sich um ein chlorfreies Produkt, das ohne Rückstände entsorgt werden kann.

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Siebenpunkt behauptet sich gegen Asiatischen Marienkäfer

Wie verhalten sich die beiden Marienkäferarten, wenn es ein paar Grad wärmer wird? Sie fressen beide mehr, unterscheiden sich aber insofern, als sie die zusätzliche Energie anders verwerten. Die heimische Art kann sich gegen die eingewanderte behaupten, dies ergab überraschend eine Studie am Julius Kühn-Insititut (D). Bild: Siebenpunkt-Marienkäfer/James K. Lindsey

Wenn die Temperaturen steigen, so nimmt die Zahl der Blattläuse zu. Für Marienkäfer steht mehr Futter zur Verfügung, und sie vermehren sich ebenfalls stärker. Wie verhalten sich die beiden Arten (Siebenpunkt u. Asiatischer Marienkäfer), die mittlerweile nebeneinander leben? Das wollten die beiden Wissenschafter am Julius Kühn-Institut in einem direkten Vergleich herausfinden.

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Schneckenschreck zum Ausleihen in Sanem (Lu)

Die luxemburgische Gemeinde Sanem möchte den Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln einschränken. Damit es den Schnecken in den Gärten Sanems trotzdem nicht zu wohl wird, vermietet sie Indische Laufenten samt Stall und  Zubehör. (Bild: Nienetswiler)

Wer als Gartenbesitzerin oder –besitzer gegen Schnecken in seinem Garten vorgehen will, kann sich in Sanem die Enten („Rent en Ent“) für vier Wochen ausleihen. Während dieser Zeit fressen sie hoffentlich alle Nacktschnecken.

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Schlingknöterich kommt auf Verbotsliste

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat kürzlich den Schlingknöterich (Fallopia od. reynoutria baldschuanica) auf die Liste der verbotenen Pflanzen (Anhang 2) zur Freisetzungsverordnung gesetzt. Bis Ende August müssen die beliebten Pflanzen aus den Sortimenten der Baumschulen verschwinden und dürfen auch nicht mehr gepflanzt werden.

Etwas überraschend - und noch nicht auf der Liste von Anhang 2 publiziert - wird der Schlingknöterich, auch Architekten-Freund genannt, bis spätestens 31. August 2013 aus den Sortimenten schweizerischer Baumschulen verschwinden. Der üppige Schlinger, der problemlos mehrstöckige Hausfassaden überwindet, darf nach diesem Datum nicht mehr in Gärten und öffentliche Anlagen gepflanzt werden.

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Streik der Schaffhauser Gärtnerinnen und Gärtner

Am  3. Juli 2013 haben rund 80 Berufsleute in Schaffhausen ihre Arbeit niedergelegt und mit Flugblättern auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht. Sie wehren sich gegen Tieflöhne  für GartenarbeiterInnen, die bei 3450 Fr/Mt. liegen. Hintergrund des Streiks sind erfolglose Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband JardinSuisse. Bild: Gärtner beim Hecken schneiden (Einstein2)

Der Konflikt zwischen der Gewerkschaft Unia und dem Arbeitgeberverband JardinSuisse dauert schon länger: Nach drei Sitzungen verabschiedenten sich die Arbeitgeber von weiteren Gesprächen. Es seien keine Verhandlungen möglich, weil Unia nicht von ihren Positionen abrücke.

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Deutscher Bundestag gegen Patente auf Tiere und Pflanzen

Eine Änderung des deutschen Patentgesetzes hat zur Folge, dass keine biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren künftig patentiert werden dürfen. Dadurch bleiben diese Züchtungen für Verbesserungen, aber auch für die freie Verwendung in der Landwirtschaft weiterhin zugänglich. (Bild Wikipedia)

Ein Zeichen mehr für das Europäische Patentamt (EPA), dass seine Patentierungen von biologisch gezüchteten Pflanzen und Tieren, fragwürdig sind. Das EPA provoziert in den letzten Jahren immer wieder Proteste. Letztmals, als es eine herkömmlich gezüchtete Chili-Pflanze, die gegen bestimmte Schädlinge resistent sein soll, für Syngenta patentiert hat (Mai 2013) und einen Monat später ein Patent für Broccoli für eine Tochterfirma von Monsanto.

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