Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat kürzlich den Schlingknöterich (Fallopia od. reynoutria baldschuanica) auf die Liste der verbotenen Pflanzen (Anhang 2) zur Freisetzungsverordnung gesetzt. Bis Ende August müssen die beliebten Pflanzen aus den Sortimenten der Baumschulen verschwinden und dürfen auch nicht mehr gepflanzt werden.
Etwas überraschend - und noch nicht auf der Liste von Anhang 2 publiziert - wird der Schlingknöterich, auch Architekten-Freund genannt, bis spätestens 31. August 2013 aus den Sortimenten schweizerischer Baumschulen verschwinden. Der üppige Schlinger, der problemlos mehrstöckige Hausfassaden überwindet, darf nach diesem Datum nicht mehr in Gärten und öffentliche Anlagen gepflanzt werden.
Nicht betroffen davon sind alle Pflanzen, die bereits an Hauswänden emporwuchern oder sich entlang von Autobahnstrecken ausbreiten und versamen.
(Quelle: gplus)
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