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Dänische Forschende möchten künftig Drohnen einsetzen, um Unkraut auf landwirtschaftlich genutzten Böden zu erkennen. Damit soll die Menge an Herbiziden in der Landwirtschaft massiv reduziert werden. Erste praktische Versuche wurden damit bereits unternommen.
Bild: Unkraut-Drohne bei Testflug /Aseta DK
Anfang Juli 2013 beschrieb der Biologe Peter Sonderegger eine neue Falterart namens Agonopterix flurii. Es handelt sich dabei um eine neu entdeckte Art, die er im Wallis gefunden hat.
Bild: Agonopterix flurii / Peter Sonderegger
Ein weiterer, für Bienen gefährlicher Wirkstoff in Insektiziden wird in der EU auf die Verbotsliste gesetzt: Fipronil ist in Saatbeizmitteln und Insektiziden enthalten. In der Schweiz ist ein gleichnamiges Mittel mit diesem Wirkstoff zugelassen. Bis jetzt gibt es keine Anzeichen, den Wirkstoff hierzulande auch zu verbieten.
(Bild: Muhammad Mahdi Karim)
Von wissenschaftlicher Seite wurde beobachtet, dass Vögel die Raupen des Buchsbaumzünslers nicht fressen. Inzwischen lassen gegenteilige Beobachtungen hoffen: Kohlmeisen füttern ihre Jungen mit den Raupen des Buchsbaumzünslers.
(Bild: AtelierMonpli)
Zum 175-Jahr-Jubiläum hat swisstopo neue Wanderkarten herausgegeben, die den Wünschen der Wanderer weitgehend entgegenkommen: robuste, wasserfeste Karten im Massstab 1:33'333, zweiseitig bedruckt und preisgünstig. In erster Auflage sind Karten von 10 Wanderregionen erhältlich.
Wie verhalten sich die beiden Marienkäferarten, wenn es ein paar Grad wärmer wird? Sie fressen beide mehr, unterscheiden sich aber insofern, als sie die zusätzliche Energie anders verwerten. Die heimische Art kann sich gegen die eingewanderte behaupten, dies ergab überraschend eine Studie am Julius Kühn-Insititut (D).
Bild: Siebenpunkt-Marienkäfer/James K. Lindsey
Die luxemburgische Gemeinde Sanem möchte den Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln einschränken. Damit es den Schnecken in den Gärten Sanems trotzdem nicht zu wohl wird, vermietet sie Indische Laufenten samt Stall und Zubehör.
(Bild: Nienetswiler)
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat kürzlich den Schlingknöterich (Fallopia od. reynoutria baldschuanica) auf die Liste der verbotenen Pflanzen (Anhang 2) zur Freisetzungsverordnung gesetzt. Bis Ende August müssen die beliebten Pflanzen aus den Sortimenten der Baumschulen verschwinden und dürfen auch nicht mehr gepflanzt werden.
Am 3. Juli 2013 haben rund 80 Berufsleute in Schaffhausen ihre Arbeit niedergelegt und mit Flugblättern auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht. Sie wehren sich gegen Tieflöhne für GartenarbeiterInnen, die bei 3450 Fr/Mt. liegen. Hintergrund des Streiks sind erfolglose Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband JardinSuisse.
Bild: Gärtner beim Hecken schneiden (Einstein2)
Eine Änderung des deutschen Patentgesetzes hat zur Folge, dass keine biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren künftig patentiert werden dürfen. Dadurch bleiben diese Züchtungen für Verbesserungen, aber auch für die freie Verwendung in der Landwirtschaft weiterhin zugänglich.
(Bild Wikipedia)