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WEKO sanktioniert Husqvarna und Bucher bezüglich Gerätebenzin

Bern, 06.02.2018 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen die Bucher AG Langenthal und die Husqvarna Schweiz AG mit einvernehmlichen Regelungen und einer Busse von rund CHF 610‘000 ab. Bucher wird gebüsst, während Husqvarna die Sanktion aufgrund einer Selbstanzeige erlassen wird. Die beiden Unternehmen haben beim Vertrieb von Gerätebenzin der Marke Aspen eine unzulässige Preis- und Kundenaufteilungsabrede getroffen.

Gestützt auf eine Selbstanzeige von Husqvarna eröffnete die WEKO am 31. Mai 2016 eine Untersuchung. Diese zeigte, dass zwischen Husqvarna und Bucher im Zeitraum von 1998 bis Anfang 2016 eine unzulässige horizontale Abrede über die Festsetzung von Preisen und über eine Kundenaufteilung beim Vertrieb von Gerätebenzin der Marke Aspen bestand. In einvernehmlichen Regelungen mit den Wettbewerbsbehörden haben sich beide Unternehmungen verpflichtet, derartige Abreden künftig zu unterlassen. Husqvarna wurde die Sanktion erlassen, weil sie die Wettbewerbsbehörden über die Abrede in Kenntnis gesetzt und damit die Untersuchungseröffnung ermöglicht hatte. Das kooperative Verhalten von Bucher hatte eine erhebliche Reduktion der Busse zur Folge.
 
Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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