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Gerätebenzin

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Gestützt auf eine Selbstanzeige von Husqvarna eröffnete die WEKO am 31. Mai 2016 eine Untersuchung. Diese zeigte, dass zwischen Husqvarna und Bucher im Zeitraum von 1998 bis Anfang 2016 eine unzulässige horizontale Abrede über die Festsetzung von Preisen und über eine Kundenaufteilung beim Vertrieb von Gerätebenzin der Marke Aspen bestand. In einvernehmlichen Regelungen mit den Wettbewerbsbehörden haben sich beide Unternehmungen verpflichtet, derartige Abreden künftig zu unterlassen. Husqvarna...