Eigentlich müssten zwischen landwirtschaftlichen Flächen und Bächen, Hecken oder Wäldern ungedüngte Pufferstreifen stehen bleiben. Wie schlecht diese gesetzliche Vorgabe umgesetzt wird, untersuchte Pro Natura in den Kantonen St.Gallen und Appenzell.
Bild: Düngen bis ans Bachufer/ Pro Natura
Anhand zahlreicher Beispiele belegt Pro Natura, dass Pufferstreifen entlang von Bächen, Hecken und Wäldern nur selten ungedüngt bleiben. Pro Natura untersuchte systematisch alle Pufferzonen in den Kantonen St.Gallen und Appenzell-Innerrhoden und stellte fest, dass die Abstände auf 57 % der Flächen (SG) und gar auf 85 % in Innerrhoden nicht eingehalten werden.
Diese sogenannten Pufferstreifen sind jeweils 3 m breit. Eigentlich wären die Kantone dazu angehalten zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Verstösse zu ahnden. "Stattdessen werden die Landwirte noch belohnt (Direktzahlungen), obwohl sie die Umwelt beschmutzen", klagte Christian Meienberger, Geschäftsführer der Pro Natura-Sektion St.Gallen und Appenzell an einer Medienorientierung. Das sei im übrigen all jenen Landwirten gegenüber nicht fair, die diese Gesetze einhielten.
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