Bern, 01.05.2019 - Der Bundesrat hat am 1. Mai 2019 zusätzliche personelle Ressourcen für die Umsetzung der Pflanzengesundheitsverordnung bewilligt. Damit soll die Prävention verstärkt und mit gezielten Massnahmen auf Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten und gegen Pflanzenschädlinge reagiert werden.
Gleichzeitig hat der Bundesrat mit einer Änderung der entsprechenden Gebührenverordnungen den grössten Teil der Finanzierung des entstehenden Mehraufwands gesichert.
Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge können schwere Einbussen bei der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion verursachen, wenn nur ungenügend auf ihr Auftreten reagiert wird. Auch der Wald als Lebensraum, Ressource und natürlicher Schutz kann gefährdet sein, wenn Befälle zu spät entdeckt werden.
Weil mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen nicht angemessen auf die pflanzengesundheitlichen Herausforderungen reagiert werden konnte, hat der Bundesrat im letzten Herbst die neue Pflanzengesundheitsverordnung verabschiedet. Sie gibt dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD, der von den Bundesämtern für Landwirtschaft (BLW) und Umwelt (BAFU) geführt wird, sowie den zuständigen kantonalen Behörden die notwendigen Möglichkeiten, mit gezielten Massnahmen auf bestehende und neue Herausforderungen zu reagieren.
Mit den zusätzlichen Stellen wird der EPSD die in der Verordnung vorgesehene Intensivierung bei den Einfuhrkontrollen und bei der Überwachung der Pflanzenproduktion respektive dem Handel sicherstellen können. Damit kann der Einschleppung neuer Krankheitserreger und Schädlinge künftig besser vorgebeugt und die von solchen Schadorganismen verursachten Befallsherde können früher erkannt werden.
Die Intensivierung ist auch notwendig, damit das sektorale Abkommen im Bereich der Pflanzengesundheit im Rahmen des Agrarabkommens mit der EU eingehalten werden kann. In der EU wurde bereits 2016 eine neue Pflanzengesundheitsverordnung erlassen, die am 14. Dezember 2019 in Kraft treten wird. Einheitliche Pflanzengesundheitssysteme der Schweiz und der EU sind auch die Grundlage für den gemeinsamen phytosanitären Raum, der den ungehinderten Austausch von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU gewährleistet.
Im Weiteren hat der EPSD sein Gebührensystem für pflanzengesundheitliche Kontrollen vereinheitlicht und optimiert. Die vom Bundesrat genehmigten Änderungen der Gebührenverordnungen des BAFU und des BLW werden ab 2020 jährlich Mehreinnahmen von rund 1,2 Mio. Franken generieren.
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