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Saat- und Pflanzengutverordnung

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Die neue Verordnung sieht vor, dass für Privatleute der Kauf von Saatgut in Kleinportionen weiterhin möglich sein wird. Für Profis wurde die Bezeichnung „Nischensorten“ geschaffen. Darunter fallen Sorten, die aus dem offiziellen Sortenkatalog gefallen sind, Sorten, die sonst in Europa während längerer Zeit gehandelt wurden (und werden), aber auch Neuzüchtungen, die keine Aufnahme in offizielle Sortenkataloge finden. Wenn diese neue Verordnung in Kraft tritt, hat die Schweiz eine der liberalsten...