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Keine Zulassung gegen Buchsbaumzünsler

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 Der Wirkstoff Carbosulfan im Insektizid Marshal ist problematisch, da er als starkes Umweltgift wirkt und nur alle zwei Jahre auf der gleichen Fläche ausgebracht werden darf. Zudem besteht für dieses Mittel keine Zulassung zur Bekämpfung des Buchsbaumzünslers durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Seit dem 15. Mai 2012 dürfen Wirkstoff und Produkt nicht mehr verkauft werden. Die Frist für das Aufbrauchen vorrätiger Bestände gilt ein Jahr länger, bis zum 15. Mai 2013. Die Schweiz stand...