Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz GBS haben sich darauf geeinigt, die Minimallöhne der Fachkräfte in der Grünen Branche anzuheben. Ebenfalls wurde eine verbindliche Erhöhung der Lohnsumme um ein Prozent beschlossen.
Für das Jahr 2017 werden die Mindestlöhne für Fachkräfte angepasst. Der Mindestlohn für Mitarbeitende mit drei Jahren Berufserfahrung beträgt in der Gärtnerbranche neu zwischen 4‘200 und 4‘650 Franken. Konkret: im Garten- und Landschaftsbau Fr. 4‘650, in Baumschulen Fr. 4‘350 und in Produktionsbetrieben sowie in Betrieben des Gärtnerischen Detailhandels Fr. 4‘200. Ein dreizehnter Monatslohn ist im Gesamtarbeitsvertrag fixiert.
Ebenfalls beschlossen die Verhandlungspartner, die Lohnsumme um ein Prozent zu erhöhen und die nach der Erhöhung der Mindestlöhne verbleibende Lohnsumme für individuelle Lohnanpassungen zu verwenden. Die aktuelle negative Teuerung per Ende Oktober von -0.2% zum Vorjahresmonat wertet die beschlossene Steigerung zusätzlich auf.
Mit diesen Änderungen gehen die beiden Sozialpartner auf dem langfristig geplanten Weg weiter. Sie wollen die Branche nach ihren Möglichkeiten weiterentwickeln. Dabei werden bewusst Mindest- und nicht Marktlöhne verhandelt, wie dies zum Teil in anderen Branchen der Fall ist.
Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche gilt für die Mitgliederfirmen von JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen Schweiz. Ausgenommen sind die Kantone Basel-Stadt, Baselland sowie Schaffhausen, welche einen eigenen regionalen GAV haben. Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1‘300 Betrieben mit über 10‘000 Mitarbeitenden.
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