Bern, 21.09.2021 - Die Massnahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zeigen in der Praxis ihre Wirkung. Landwirtinnen und Landwirte bekämpfen Unkraut häufiger ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Durch den Bau neuer Waschplätze werden die Gewässer besser geschützt. Der neue Jahresbericht beschreibt die Fortschritte.
Um die Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, hat der Bundesrat 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Ziel ist, die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und nachhaltige Alternativen zu fördern. In ihrem jährlichen Bericht zeigen die verantwortlichen Bundesämter für Umwelt (BAFU), Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Landwirtschaft (BLW), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie Agroscope den Stand der Umsetzung auf. Inzwischen sind 29 der insgesamt 51 Massnahmen eingeführt.
Schutz der Gewässer
Mehrere Massnahmen verbessern den Schutz der Gewässer. Mit gezielten Förderprogrammen werden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, gewässerschutzkonforme Waschplätze zu bauen. So wird verhindert, dass Pflanzenschutzmittel bei der Reinigung der Geräte in Bäche oder die Kanalisation gelangen. Mit dem Bau von rund 200 solcher Waschplätze hat sich im letzten Jahr die Anzahl unterstützter Waschplätze verdreifacht. Ausserdem wurden alleine im letzten Jahr knapp 1000 Spritzgeräte mit einer automatischen Innenreinigung aufgerüstet.
Unkräuter werden vermehrt mechanisch bekämpft
Seit dem Start des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel vor vier Jahren bekämpfen landwirtschaftliche Betriebe Unkraut vermehrt mechanisch, zum Beispiel mit Hilfe von Feldrobotern. Letztes Jahr wurden bereits 21 Prozent der Obst- und Rebflächen ohne Herbizide und 16 Prozent der offenen Ackerflächen ohne oder mit einem Teilverzicht auf Herbizide bewirtschaftet. Dies entspricht einer Zunahme von fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Anfang 2021 wurden zudem die Vorschriften für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Personen verschärft, die diese nicht beruflich anwenden. Zusätzlich hat der Bundesrat strengere Kriterien für die Zulassung von Hobbyprodukten in die Vernehmlassung geschickt.
Reduktionsziel im Gesetz verankert
National- und Ständerat haben im Frühling 2021 die Ziele des Aktionsplans gesetzlich verankert. Zudem wurden die rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers ausgebaut. Mit dem neuen Bundesgesetz dehnt das Parlament den Geltungsbereich über die Landwirtschaft hinaus aus, insbesondere auch auf Biozidprodukte.
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