Der illegale Abschuss eines Wolfes, der gegen den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts vom damaligen Staatsrat Jean-René Fournier bewilligt wurde, hatte ein gerichtliches Nachspiel. Die Strafe ist jedoch milde, sehr milde ausgefallen: 60 Stunden gemeinnützige Arbeit bedingt. Wetten, dass er die nicht leistet?
Bild: Wölfe im Wallis? Zum Heulen./Retron
Eine (typische) Walliser-Geschichte, die dieser Tage mit einem gerichtlichen Nachspiel endete, ereignete sich 2006: Nach einer Treibjagd wurde ein Wolf (geschütztes Tier in der Schweiz) geschossen, der 30 Schafe gerissen hatte. Die Abschuss-Genehmigung dafür erteilte Staatsrat Jean-René Fournier, obwohl das Kantonsgericht dies untersagt hatte. Die damalige Walliser Regierung und Fournier waren sich einig: Sie ignorierten das Kantonsgericht. Später liess der Staatsrat Fournier das Tier ausstopfen – auf Staatskosten? - und stellte es als Trophäe in seinem Büro aus. Heute sitzt der Mann im Ständerat und versucht da mit allen Mitteln den Wolf auszurotten - und auszustopfen?
Weil sich Fournier damals gegen die höhere Instanz (das Kantonsgericht) gestellt hatte, wurde er nun fünf Jahre später zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit (bedingt) verurteilt. Der Wolf wir dadurch nicht wieder lebendig und ob die Walliser sich auch noch eine andere Wolfpolitik als jene mit dem Gewehr vorstellen können, ist derzeit (noch) zu bezweifeln. Der nächste Wolf wandert sicherlich schon bald über die Alpen ein und das Geheul wird wieder losgehen.
Um den Schaden durch Wölfe ins rechte Licht zu rücken: Von den 250'000 Schafen, die meist ohne Hirten und Hunde in den Alpen unterwegs sind, werden 200 von Wölfen gerissen. Eine wesentlich grössere Anzahl, 8-12'000 Schafe stürzen ab oder sterben an Krankheiten (Zahlen 2009). Ist tatsächlich der Wolf das Problem?
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