Back to top

Verbot der chemischen Bekämpfung von Algen und Moosen per 1. Dezember

Bild garten.ch: Moos auf Wegen und Plätzen

Auch wenn Moose im Garten, an Fassaden oder an Schallschutzwänden völlig im Trend sind, gibt es Orte, wo man sie nicht haben möchte und regelmässig entfernen muss. In Angleichung an die Herbizide, wird nun ein analoges Verbot für die chemischen Bekämpfungsmethoden ausgesprochen.

Mit Algen und Moosen bedeckte Gehwege und Treppen verursachen eine hohe Rutschgefahr. Aus haftungsrechtlichen Überlegungen entfernen daher viele Hausbesitzer die Biomasse von der Oberfläche. Bisher konnte das auch mit einer chemischen Bekämpfung erfolgen. Neu ist die Anwendung für folgende Flächen ab 1. Dezember 2020 verboten:a. auf Dächern und Terrassen;b. auf Lagerplätzen;c. auf und an Strassen, Wegen und Plätzen;d. auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.(Anhang 2.4, Abschnitt 4bis, Änderungsverordnung AS 2019 1495 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV)Wie kann man Algen und Moose auf Wegen und Plätzen am besten bekämpfen?Mit vorbeugenden Massnahmen lässt sich die Gefahr eines Befalls bereits reduzieren. Die Oberflächen regelmässig wischen und darauf achten, dass die Stellen gut besonnt und trocken sind. Allenfalls hilft auch eine Versieglung der Oberfläche mit einem Verglasungsmittel. Durch die Wasserabweisung bleibt diese auch trocken.Eine weitere Option ist die mechanische Entfernung mit Hochdruckreinigern, Bürsten, Kratzern, Abflammgeräten oder auch Heisswassergeräten.Weitere Informationen:bafu.admin.ch

Noch keine Bewertungen vorhanden
Free Tagging: