Bern, 15.05.2019 - Der Bundesrat will das Umweltschutzgesetz (USG) so anpassen, dass nicht-einheimische Pflanzen und Tiere, die in der Schweiz potentiell Schäden verursachen, effizienter bekämpft werden können. Ziel der Gesetzesrevision ist es, diese invasiven gebietsfremden Arten auch ausserhalb von Landwirtschaftsflächen und Wald besser bekämpfen zu können.
Auch Privatpersonen sollen neu dabei mithelfen, bestimmte Arten von ihren Grundstücken fernzuhalten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 die Vernehmlassung zu dieser Revision eröffnet.
Mit der Globalisierung und der Klimaerwärmung nimmt die Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz immer mehr zu. Dazu gehören zum Beispiel der Asiatische Laubholzbockkäfer oder die Schwarzmeergrundel. Diese Arten können nicht nur die einheimische Biodiversität erheblich schädigen, sondern auch die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigen und erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Das von Nationalrat Karl Vogler (CVP, OW) im Juni 2013 eingereichte Postulat «Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten» beauftragt den Bundesrat, eine Strategie zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten auszuarbeiten. Der Bundesrat sollte zudem aufzeigen, inwieweit das geltende Gesetz dafür anzupassen ist. Die 2016 verabschiedete Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten hält fest, welche Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor diesen Arten nötig sind. Ziel ist es, die biologische Vielfalt sowie die Ökosystemleistungen zu bewahren und die Gesundheit von Mensch und Tier zu sichern. Für die Umsetzung einiger dieser Massnahmen reichen die heutigen gesetzlichen Grundlagen nicht aus. Deshalb will der Bundesrat das USG ergänzen.
Ergänzung des Umweltschutzgesetzes soll Lücken schliessen
Das geltende USG hat sich für die effektive und effiziente Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten als lückenhaft erwiesen. So sind die Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen gegen die unbeabsichtigte Einschleppung und Ausbreitung dieser Arten unvollständig und nicht verbindlich genug. Zudem lassen sich nicht alle betroffenen Akteure, wie zum Beispiel Grundstückbesitzerinnen und -besitzer, in angemessenem Umfang in die Massnahmen einbinden. Diese Lücken würden mit der USG-Anpassung geschlossen.
An seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu dieser Gesetzesrevision eröffnet. Sie dauert bis zum 4. September 2019. Die notwendigen Präventions-, Bekämpfungs- und Überwachungsmassnahmen würden im Umweltschutzgesetz neu verankert. Die für den Vollzug zuständigen Kantone sollen künftig auch Private für notwendige Bekämpfungsmassnahmen auf ihren Grundstücken verpflichten können. Der Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten soll damit auch ausserhalb landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen und des Waldareals gewährleistet sein. Unverändert bleiben die Zuständigkeiten: Für die Umsetzung der Massnahmen sind weiterhin die Kantone zuständig, während der Bund für Massnahmen an der Landesgrenze sowie für die Festlegung und Koordination kantonsübergreifender und landesweiter Massnahmen verantwortlich ist.
Langfristig tiefere Bekämpfungskosten erwartet
Anfänglich werden Mehrkosten von rund 90 Millionen Franken pro Jahr erwartet, wovon rund zwei Drittel bei den Kantonen anfallen. Die erwarteten Kosten für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden sich landesweit auf rund 25 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Diese Kosten werden jedoch nach erfolgreicher Umsetzung sukzessive abnehmen. Je länger mit der Bekämpfung zugewartet wird, umso mehr kosten die Bekämpfungsmassnahmen.
Entwurf des revidierten Bundesgesetzes über den Umweltschutz (PDF, 393 kB)
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