Bern, 30.06.2016 - Sonne, Strand und Meer – oder vielleicht doch lieber Wandern und Angeln in Alaska? Wie auch immer: Die Ferienplanung ist voll im Gange und es gibt einiges zu bedenken. Ist mein Pass noch gültig, brauche ich ein Visum? Ist eine Impfung nötig?
Viele Fragen, die nach Antworten verlangen. Dabei geht es im Wesentlichen um das Verreisen in ein fernes Land und da bleibt meist wenig Zeit, sich über die Rückkehr ins Heimatland Gedanken zu machen – zu Unrecht, denn nicht alle Souvenirs können bedenkenlos mitgebracht werden. Souvenirs, die oft von Reisen mitgenommen werden unterliegen häufig zusätzlichen Einfuhranforderungen, dies gilt auch für Pflanzen, Samen, Schnittblumen, Früchte und Holz.
Wer schon einmal nach Australien oder Neuseeland gereist ist, der kennt es: Vor der Ankunft vernebeln die FlugbegleiterInnen mit ihren Sprühdosen den Innenraum der Flugzeugkabine - Parfum für die nicht mehr ganz wohlriechenden Passagiere? Bei der Gepäckausgabe schnuppern putzig bekleidete Hunde an den Koffern der Ankömmlinge - ein Vorgeschmack auf die atemberaubende Natur?
Beim Zoll müssen mitgebrachte Früchte und Sandwiches abgegeben werden und im Gegenzug werden dem einen oder anderen Ankömmling die Schuhe geputzt - vielleicht ein besonderes Begrüssungsritual?
Nein, es geht einzig und alleine um den Schutz der heimischen Natur. Denn die Reisenden könnten ungewollt Krankheiten, Schädlinge oder fremde Pflanzensamen einschleppen. Klar, das leuchtet ein - die Massnahmen und Kontrollen machen Sinn. Und wie ist es bei uns? Ist unsere Natur durch Reisende bzw. deren Mitbringsel nicht gefährdet?
Gefährdung der heimischen Natur sowie der Land- und Forstwirtschaft
Auch wenn die Kontrollmassnahmen nicht ganz so rigoros wie in der Heimat der Kiwis und Kängurus sind, so stellen bestimmte Waren aus fernen Ländern auch für unsere Natur ein Risiko dar. Diese Waren sind potentielle Träger von besonders gefährlichen Schadorganismen
(Quarantäneorganismen), welche in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau zu massiven Schäden führen können. Solche pflanzlichen Risikowaren sind daher entweder generell zur Einfuhr verboten oder nur unter Auflagen (amtliche Inspektion bei der Einfuhr / Pflanzenschutzzeugnis muss vorhanden sein) erlaubt.
Intensive Kontrollen am Ersteintrittspunkt
Täglich werden grosse Mengen von teilweise exotischen, pflanzlichen Waren in die Schweiz importiert. Diese werden am Ersteintrittspunkt CH/EU durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst begutachtet und die erforderlichen Dokumente geprüft.
So kontrollieren beispielsweise die Inspektoren des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes EPSD am Flughafen Zürich jährlich rund 16000 Chargen von pflanzlichen Waren auf besonders gefährliche Schadorganismen Beanstandete Sendungen werden zurückgewiesen oder umgehend
vernichtet.
Xylella fastidiosa - ein eingeschlepptes Bakterium verursacht grosse Schäden
Was geschehen kann, wenn ein besonders gefährlicher Schadorganismus eingeschleppt wird, zeigt derzeit das traurige Beispiel tausender, sterbender Olivenbäume in Süditalien. Grund für die Tragödie ist ein Bakterium namens Xylella fastidiosa, welches aus Amerika eingeschleppt wurde Die Verbreitung erfolgt durch einheimische pflanzensaftsaugende Insekten (Zikaden), welche das Bakterium von Baum-zu-Baum übertragen. Die Ergreifung von einschneidenden Massnahmen soll die Ausbreitung um jeden Preis verhindern und sofern noch möglich das Bakterium wieder ausrotten. Der wirtschaftliche Schaden der bereits entstanden ist, ist immens.
Teaserbild: efsa.europa.eu befallener Olivenhain
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