Auch wenn der ökologische Nutzen der Schotterbeete gegen Null geht und die Ästhetik der Gartengestaltung Schiffbruch erleidet, muss man sich fragen, ob es eine solche Regelung in den Gemeinde-Bauordnungen braucht. Die Gemeinde Langendorf SO hat eine solche Regelung nun eingeführt.
Überlegt man sich wie hoch der Anteil der Flächen der Schotterbeete in unseren Wohnquartieren im Verhältnis zu den Grün-, Wald- und Agrarflächen ist, dann ist das Problem das man löst nicht einmal marginal. Berücksichtigt man zudem, die Fläche die täglich überbaut und versiegelt wird im Vergleich mit allfälligen Schotterbeeten, dann verkommen die Bemühungen definitiv zur Lachnummer. Man repariert am sinkenden Schiff das kleinste Loch und meint damit liesse sich der Klimawandel stoppen und die Biodiversität hoch halten.
Ein weiteres juristisches und verwaltungstechnisches Argument dagegen ist die hohe Regulationsdichte und die Ressourcen, die in der Verwaltung durch diese neue Vorschrift gebunden wird. Nach welchen Kriterien will man schön gestaltete Steingärten und Schotterbeete differenzieren. Wieviel Pflanzen benötigt man im Schotterbeet, dass sich ein ökologischer Nutzen ableiten lässt? Das gibt zwar viel Arbeit für die Verwaltung. Der Biodiversität und dem Klima hilft es nicht wirklich. Wenn die Leute dann anstelle Schotter einfach Rasen anlegen ist der Biodiversität und der Insektenvielfalt nicht geholfen.
Ein weiterer Punkt der gegen eine solche Regelung spricht liegt in der Natur der Natur. Sie ist so angelegt, dass brache Flächen begrünt werden. Es ist eine Frage der Zeit bis über Windeintrag Mikrolebewesen die Schotterflächen besiedeln. Es folgen Moose, Pionierpflanzen, erste Stauden, Sträucher und Bäume besiedeln nach und nach die kahlen Flächen.
Sinnvoller als solche Verbotsregelungen wären Förderkonzepte, die die ökologische Kompetenz der Hausbesitzer fördern. Man kennt das bereits in anderen Bereichen. Wer das Dachwasser versickern lässt, zahlt weniger Abwassergebühren. Wer auf nachhaltige Energie-Gewinnung setzt, bekommt Förderbeiträge. Wer einen ökologisch vielfältigen Garten anlegt bekommt kostenlos Beratung. Vielleicht verschwinden dann auch die für die Insekten nutzlosen grossen Rasenflächen und Thujahecken.
Ökologische Kompetenz könnte auch den Gemeinden nicht schaden. Betreuen sie doch grosse Grünflächen. Hier ist das Potenzial bezüglich Biodiversität in den meisten Fällen nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft. Das Kompetenz in diesem Bereich not tut zeigt das Protokoll der Gemeindeversammlung von Langendorf. Ihr gelingt die Unterscheidung invasiver Neophyten und Neophyten nicht ganz. "Das Verbot zur Pflanzung von invasiven Neophyten ist falsch. Es handelt sich beim Verbot um Neophyten." Damit setzt die Gemeinde über 500 Arten, die seit der Entdeckung Amerikas in die Schweiz gekommen sind auf die Schwarze Liste. Dazu gehören die Rosskastanie, die Sonnenblume, Kartoffeln, etc. nur um die prominentesten zu nennen.
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