Bern, 02.04.2019 - Die Goldgelbe Vergilbung (GGV) ist eine schwerwiegende Krankheit der Reben und als Quarantänekrankheit einer strengen Überwachung und obligatorischen Bekämpfungsmassnahmen unterworfen. Seit ihrem Auftreten im Tessin 2004 beobachtet Agroscope die Krankheit und ihren Vektor (ein Insekt) sorgfältig, um die Ausbreitung zu verhindern.
Was ist Goldgelbe Vergilbung (GGV) an Reben und wie wird sie verursacht?
Die Goldgelbe Vergilbung (GGV) wird durch die Phytoplasmen Candidatus Phytoplasma vitis verursacht. Sie wird durch die Rebzikade Scaphoideus titanus, übertragen und breitet sich epidemisch aus. Dieses Insekt kommt im Tessin, in den Weinbaugebieten entlang des Genfersees, und im Wallis vor. Die befallenen Rebstöcke zeigen Zeichen eines Wassermangels und sterben je nach Rebsorte langsamer oder schneller ab. Da die Symptome der Krankheit eher unspezifisch sind, kann sie nur durch eine von Agroscope durchgeführte molekularbiologische Diagnose sicher nachgewiesen werden. Da keine kurative Behandlung wirksam ist, sind in der Umgebung der Krankheitsherde Bekämpfungsmassnahmen vorgeschrieben: Behandlung gegen die Zikade und Vernichtung der befallenen Rebstöcke. In Zusammenarbeit mit dem Eidg. Pflanzenschutzdienst und den betroffenen Kantonen gelang es, die GGV im Wallis und Chablais auszurotten, im Lavaux und Tessin muss die Bekämpfung jedoch fortgesetzt werden.
Walliser Weinberge sind frei von der Goldgelben Vergilbung
Der einzige bisher im Wallis entdeckte GGV-Herd in Fully wurde 2016 beseitigt. Nach zwei Jahren ohne neue Fälle gilt das Walliser Weinbaugebiet nun wieder als GGV-frei. Seit diesem Jahr kann also wieder auf die obligatorische Bekämpfung verzichtet werden. Dagegen müssen die Massnahmen für Rebschulen und die Überwachung der Situation durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst weitergeführt werden.
Im Weinbaugebiet Lavaux im Kanton Waadt werden die Bemühungen fortgesetzt
Der in Villeneuve 2016 entdeckte GGV-Herd konnte ebenfalls beseitigt und auf die obligatorische Bekämpfung wie im Wallis verzichtet werden. In La Tour-de-Peilz – mit einem 2015 festgestellten Ausbruch – gehen die GGV-Fälle deutlich zurück, was die Wirksamkeit der Bekämpfungsstrategie belegt. Im Lavaux sind dagegen verschiedene Herde noch nicht unter Kontrolle. Dazu gehören Saint-Saphorin und insbesondere Chardonne, wo sich die Situation 2018 verschlechtert hat. Insgesamt ist auf einer Fläche von 440 ha die Bekämpfung weiterhin obligatorisch.
Im Tessin müssen sich die Weinbauern auf ein Nebeneinander mit der Krankheit einstellen
Im Tessin wütet die GGV in allen Weinbaugebieten und kann sich trotz Bekämpfungsmassnahmen seit 14 Jahren halten. Agroscope hat gezeigt, dass die Epidemiologie der GGV südlich der Alpen komplexer ist als in den anderen Regionen. Die Bekämpfung der Zikade hat sich zwar als wirksam erwiesen, es wurden jedoch weitere als Vektoren auftretende Insekten und weitere Wirtspflanzen der Phytoplasmen (neben der Weinrebe) entdeckt. In Absprache mit dem EPSD hat der Kanton Tessin entschieden, die Behandlungen während zwei Jahren auszusetzen. Ausgenommen davon sind die Massnahmen für Rebschulen. Obligatorisch bleiben ausserdem die Meldung neuer GGV-Fälle sowie die Vernichtung befallener Rebstöcke. Parallel zu diesem Moratorium wurde im Rahmen eines Forschungsprojekts, an dem sich der Kanton Tessin, Agroscope und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) beteiligen, ein Überwachungsplan ausgearbeitet. Der Kanton empfiehlt den Rebschulen ausserdem dringend, Pflanzenmaterial der Gattung Vitis (Unterlage, Edelreiser oder Jungpflanzen) mit heissem Wasser oder ihre Parzellen zwei Mal jährlich mit einem empfohlenen Insektizid gegen die Amerikanische Rebzikade zu behandeln.
Plan zur Überwachung und Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung
Seit 2004 werden die GGV und das übertragende Insekt gemeinsam von Agroscope, dem EPSD und den kantonalen Pflanzenschutzdiensten überwacht, um eine Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade Scaphoideus titanus und das Auftreten von Symptomen der GGV frühzeitig feststellen zu können. Alle Rebstöcke mit entsprechenden Symptomen müssen den kantonalen Pflanzenschutzdiensten oder den Rebbaukommissären gemeldet werden, damit Proben für die molekularbiologische Diagnose im Phytoplasmologie-Labor von Agroscope entnommen werden können. In Gebieten, in denen die Rebzikade und die Goldgelbe Vergilbung nachgewiesen wurden (in einem definierten Umkreis um die Krankheitsherde) ist die Bekämpfung des Insekts obligatorisch, ausser im Tessin (siehe oben). Die kantonalen Stellen legen den Umkreis und die optimalen Zeitpunkte für die Bekämpfung fest. Gleichzeitig werden befallene Rebstöcke ausgerissen. Nördlich der Alpen und im Wallis muss für Pflanzenmaterial, das für die Erneuerung oder das Anlegen eines Rebbergs bestimmt ist, und für alles Pflanzenmaterial der Gattung Vitis (Edelreiser, Unterlagen) ein Pflanzenpass mit der Kennzeichnung ZP-d4 ausgestellt werden. Der ZP-d4 Zusatz auf dem Pflanzenpass bestätigt, dass die Jungpflanzen, Edelreiser oder Unterlagen aus einer Region kommen, welche als GGV-frei gilt oder in einem Warmwasserbad, während 45 Minuten mit 50°C warmem Wasser behandelt wurden. Diese Thermotherapie bleibt gegenwärtig das einzige Mittel zur direkten Bekämpfung der Phytoplasmen, welche die GGV verursachen.
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