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BASF klagt gegen Pestizidverbot vor EU-Gericht

Der Chemiekonzern BASF klagt gegen das von der EU-Kommission erlassene Pestizidverbot von Fipronil. Das Mittel (und gleichzeitig der Wirkstoff), mit dem Saatgut gebeizt wird, hat die Kommission als bienengefährlich eingestuft und verboten. Gemäss BASF sei jedoch dieses Pestizid nicht die alleinige Ursache des Bienensterbens.
Bild: Gebeiztes Saatgut / Sabine Rübenssat, Dt. Bienen Journal
BASF habe selbstverständlich ein interesse am Schutz der Bienen, denn ohne sie sei Landwirtschaft gar nicht möglich. Doch vom Verbot der EU-Kommission, das im vergangenen Juli 2013 erlassen wurde, hält der Konzern nichts. Deshalb gelangt er an ein EU-Gericht und verlangt die Aufhebung des Verbotes. Grund: Die Ursachen des Bienensterbens seien vielfältig und Fipronil allein schädige die Bienenpopulation nicht. Vielmehr müsse ein gemeinsamer Massnahmenplan erstellt werden, um den Rückgang der Bienenpopulation anzugehen
 
Fipronil wird eingesetzt um Saatgut zu beizen. Der Wirkstoff wird als umweltgefährlich und giftig eingestuft (in der Schweiz) und war hierzulande unter dem Markennamen 'Regent' auf dem Markt bis April 2013. Ab dem kommenden April 2014 darf es nicht mehr ausgebracht werden. Allerdings ist der Wirkstoff nach wie vor als Biozid bei Haustieren zur Bekämpfung von Flöhen und Zecken zugelassen. 
 
Der Wirkstoff Fipronil wurde 1993 vom Konzern Rhône-Poulenc entwickelt, ging 2002 an Bayer über und wurde ein Jahr später an BASF verkauft wurde. Könnte es sein, dass BASF noch etwas Geld verdienen möchte mit dem Produkt?
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