Als erstes Land Europas hat die Schweiz Pflanzenkohle zur Bodenverbesserung zugelassen. Nach einem dreijährigen Verfahren erteilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bewilligung. Vorerst ist ausschliesslich unbehandeltes Holz für die Verkohlung zugelassen.
Bild: Pflanzenkohle / Delinat-Institut
Nach einem dreijährigen Verfahren, in das verschiedene Forschungsgruppen und die Bundesämter für Umwelt, Gesundheit und Landwirtschaft mit einbezogen wurden, erteilte der Bund die Bewilligung, Pflanzenkohle in der Landwirtschaft zur Bodenverbesserung einzusetzen.
Die Qualität der Pflanzenkohle ist genau definiert. Als Ausgangsmaterialien dürfen nur unbehandelte Holzprodukte eingesetzt werden wie Häckselgut, Sägespäne, Rinde, Reben- und Strauchschnitt, Wurzelstöcke usw.
Die beim Pyrolyseprozess anfallenden Gase müssen sachgemäss verbrannt werden. Bei der Produktion müssen ausserdem wichtige Daten wie die Dauer des Prozesses, Temperatur, Wassergehalt des Ausgangsmasterials u.a. genau aufgezeichnet werden.
Wie Pflanzenkohle aufbereitet wird, wurde in der Zulassung genau definiert. Produkte aus anderen als aus Pyrolyseverfahren (z.B. HTC = Hydrokohle, Torrefaktion oder Verkokung) sind nicht in der Zulassung eingeschlossen, da sie verschiedene Kriterien der zulassung nicht erfüllen.
Für Pflanzenkohle wie auch für andere Recyclingdünger gelten die gleichen Grenzwerte an Schwermetallen und Schadstoffen. Beim Verkauf muss auch der Nährstoffgehalt und der pH-Wert angegeben werden.
Hersteller, die Biokohle auf den Markt bringen möchten, müssen sich zertifizieren lassen, gemäss den Richtlinien des Euopean Biochar Certificates. Die Verantwortung dafür übernimmt das Delinat-Institut, das vom Bund dafür beauftragt wurde.
Die Bewilligung für Pflanzenkohle gilt so lange, bis das Produkt zur Bodenverbesserung in die Düngebuchverordnung des Bundes aufgenommen wird.
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