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Herbizide: Künftig mit Warnung auf Packung

In einer neuen Verordnung des Bundes ist vorgesehen, auf allen Unkrautvertilgungsmitteln ein Hinweis auf das Verbot auf Wegen, Plätzen, Dächern, Terrassen, Böschungen und entlang von Grünstreifen von Strassen abzudrucken. Grund dafür ist die schlechte Einhaltung des seit 2001 erlassenen Herbizidverbotes.

Bild: Unkraut auf dem Belag / hausgarten.net

Spuren von Unkrautvertilgungsmittel und andere chemischen Pflanzenschutzmittel sind nicht nur in landwirtschaftlichen Regionen im Grundwasser nachweisbar, sondern auch im Siedlungsgebiet. Dies ist ein Indiz dafür, dass in Hausgärten sehr viel und sehr häufig Unkrautvertilgungsmittel (Herbizide) ausgebracht werden. Verkaufszahlen und eine Umfrage sind weitere Hinweise darauf, dass das Herbizidverbot auf privaten Flächen (Wege, Plätze, Terrassen, Böschungen, entlang von Strassen) kaum bekannt und wenn bekannt, dann nicht eingehalten wird. 

Mit dem deutlichen Hinweis auf das Verbot, das ab Dezember 2013 auf den Packungen stehen soll, hofft der Bund (Bundesamt für Umwelt), dass es künftig auch von Hausgärtnerinnen und –gärtnern besser eingehalten wird. Derzeit ist eine entsprechende Änderung der Chemikalien-Regelung (ChemRRV) in einem Anhörungsverfahren (bis 25. Mai 2012).

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