Mit der neuen Pflanzenschutz-Regelung, die ab Januar 2011 in kraft tritt, passt sich die Schweiz den EU-Regelungen an. Sie sollen verhindern, dass gefährliche Schadorganismen eingeschleppt werden. Da Zitruspflanzen anfällig sind auf zahlreiche Schadorganismen, wird ihre Einfuhr verboten.
Bild: Orange (Citrus x aurantium), Elf/WikiCommons
Zunehmender Handel, stärkere Reisetätigkeit und mildere Temperaturen haben dazu geführt, dass sich neue Schadorganismen an Pflanzen in der Schweiz verbreiten konnten. Zahlreiche weitere Schadorganismen kursieren bereits, sind aber noch nicht eingewandert. Damit dies möglichst verhindert wird und der Handel mit Pflanzen nicht (zu stark) behindert wird, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine neue Pflanzenschutz-Regelung für die Einfuhr, den Handel und die Produktion von Pflanzen erlassen. Diese Regelung passt sich weitgehend den strengeren EU-Regelungen an. Dadurch soll der Handel zwischen der EU und der Schweiz erleichtert werden.
Eine Liste von Schadorganismen im Anhang der Regelungen bezeichnet die sogenannten Quarantäneorganismen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Organismen, die grossen Schaden anrichten können.
Strenger geregelt wird die Einfuhr von Waren, die Träger von Quarantäneorganismen sein können. Dies betrifft Zitruspflanzen (Citrus, Fortunella, Poncirus), die nicht mehr eingeführt werden dürfen. Aus Drittländern ausserhalb der EU eingeführte Pflanzen, die potentielle Träger von Quarantäneorganismen sein können, müssen von einem Pflanzenschutzzeugnis begleitet sein. Sind die Einfuhren bereits in der EU kontrolliert worden, so werden keine zusätzlichen Kontrollen an der Grenze erhoben.
Betriebe, die Pflanzen zukaufen, tragen neu eine Eigenverantwortung: Sie kontrollieren selbst, ob die Pflanzen die Pflanzenschutzbestimmungen erfüllen und von den nötigen Dokumenten beteiligt sind.
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