Aarau: Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz GBS haben
sich nach intensiven Verhandlungen geeinigt, die Minimallöhne in der Grünen
Branche für Fachkräfte mit Berufserfahrung anzuheben. Ebenfalls wurde eine
verbindliche Erhöhung der Lohnsumme in den Betrieben um 0.7% beschlossen.
Für das Jahr 2018 wurden die Mindestlöhne für Fachkräfte mit drei Jahren
Berufserfahrung im Garten- und Landschaftsbau angepasst. Sie betragen neu
Fr. 4‘700, ebenso diejenigen von Kundengärtner/innen. Ein dreizehnter Monatslohn
ist im Gesamtarbeitsvertrag fixiert.
Ebenfalls beschlossen die Verhandlungspartner die Lohnsumme für alle Betriebe
verbindlich um 0,7 Prozent zu erhöhen. Mit diesen Änderungen gehen die beiden
Sozialpartner auf dem langfristig geplanten Weg weiter: Sie wollen die Branche und
ihre Arbeitsbedingungen entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten
weiterentwickeln und möglichst attraktiv gestalten. Dabei werden bewusst Mindest-
und nicht Marktlöhne verhandelt, wie dies zum Teil in anderen Branchen der Fall ist.
Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche gilt für die Mitgliederfirmen von
JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen
Schweiz. Ausgenommen sind die Kantone Basel-Stadt, Baselland und
Schaffhausen, welche einen eigenen regionalen GAV haben. Der GAV für die Grüne
Branche regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1‘300 Betrieben mit gegen
10‘000 Mitarbeitenden.
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