Mit einer Petition verlangen die Grünen der Stadt Zürich Ruhe: Laubbläser dürfen nur noch in den Monaten Oktober und November eingesetzt werden. Die Stadtverwaltung solle am besten ganz darauf verzichten und innert zwei Jahren auf leise Elektrobläser umstellen.
Zweifellos, Laubbläser werden von manchen Hauswarten, gelegentlich auch von Gärtnerinnen und Gärtnern, ganzjährig und oft unnötigerweise angeworfen, um Laub, Schnee, Grüngut, Sand und Unrat wegzublasen. Bei älteren Geräten kann dies zu grosser Lärmbelastung führen, die in dicht besiedelten Gebieten belastend ist. Ausserdem führt die Blaserei dazu, dass Feinstaub, Bakterien, Pilzsporen und Unkrautsamen aufgewirbelt und weiter verbreitet werden (z.B. Pilzkrankheiten an Buchs u.a.).
Mit ihrer Petition will die Grüne Partei der Stadt Zürich den Einsatz von Laubbläsern einschränken auf die laubintensiven Monate Oktober und November. Die Stadtverwaltung blase besser während dieser Zeit kein Laub. Gleichzeitig soll sie in den nächsten zwei Jahren ruhigere Geräte anschaffen mit Elektromotoren. Was nun die Stadtverwaltung tun soll, ist unklar bei diesem Punkt.
Sicher, Laubbläser werden oft unüberlegt eingesetzt und sind Verursacher unnötigen Lärms. Wann ist ein Einsatz sinnvoll? Wenn ein Hauswart aus der Tiefgarage während ca. 45 Minuten ein paar Laubblättchen zusammenbläst, wie kürzlich beobachtet, so ist das schlicht Blödsinn. Wenn Gärtnerinnen und Gärtner in einem Park grosse Mengen an Laub zusammenblasen mit leisen Geräten, wie dies in der Stadt Zürich bereits jetzt schon (teilweise) der Fall ist, so ist nichts dagegen einzuwenden.
Ob ein Verbot tatsächlich die Lösung dazu ist? Das beste wäre, wenn eine Regulierung über den Preis stattfinden würde. Solange Baumärkte vor dem Herbst jeweils günstige Lärmschleudern verramschen, wird es nicht ruhiger in den Gärten und um die Häuser.
Hier gehts zur Petition.
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