Die Lohnverhandlungen zwischen Vertretern des Arbeitnehmerverbandes Grüne Berufe Schweiz (GBS) und den Arbeitgebern von JardinSuisse handelten für das nächste Jahr Lohnerhöhungen zwischen 50 und 100 Franken monatlich aus. Davon betroffen sind Betriebe, die JardinSuisse angegliedert sind. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist nicht allgemeinverbindlich.
Die Lohnverhandlungen in der Grünen Branche gingen in diesem Jahr ungewöhnlich zeitig über die Bühne. Vereinbart wurden für die GAV-Betriebe des Gartenbaus eine Erhöhung von monatlich 100 Fr. In den Baumschulen und den Produktionsbetrieben (Zierpflanzen, Stauden) beläuft sich die Lohnerhöhung auf 50 Fr./Mt.
Den Betrieben wird empfohlen trotz negativer Teuerung (0,2 %) die Lohnsumme um mindestens 0,5 % zu erhöhen.
Für Berufsleute mit Fähigkeitszeugnis (EFZ) und mehr als 3 Jahren Berufserfahrung bedeutet dies ab 2013 Mindestlöhne von monatlich Fr. 4220 für den Gala-Bau, 4170 in Baumschulen und in Produktionsbetrieben und im Endverkauf 3850. Wenig, möchte man meinen, um motivierte gute Berufsleute halten zu können. Oder brauchts die etwa gar nicht?
Produktionsbetriebe stehen unter starkem, internationalem Druck gegenüber Konkurrenzbetrieben aus (subventionierten) EU-Betrieben oder Billiglohnländern Osteuropas. Wie lange der Produktionsstandort Schweiz im Zierpflanzenbau noch aufrecht erhalten werden kann, ist fraglich.
In verschiedenen Kantonen gelten separate GAV-Abkommen (z.B. BL/BS, TI, VS, NE, GE, VD).
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